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Was genau ist die ETV?

Die ETV-Lizenz (Estancia Turística en Viviendas) ist die offizielle Genehmigung zur Ferienvermietung auf Mallorca. Zuständig ist das Tourismusministerium der Balearen (Consellería de Turisme). Die ETV-Lizenz ist personengebunden und objektbezogen und mit der Referenznummer und dem Katastereintrag (Referencia Catastral) des Objekts verknüpft.

Wird die ETV ins Grundbuch eingetragen?

Seit Dezember 2024 gibt es eine neue Verordnung, die Eigentümer von Ferienimmobilien dazu verpflichtet, ihre Immobilie, welche über eine Lizenz zur touristischen Vermietung (Ferienvermietung) verfügt, bei einem sogenannten Einheitsregister einzutragen. Dadurch erhält man eine spezielle Registernummer, die an die Firmen, die das Objekt vermarkten, weitergeleitet werden muss. Alle Vermietobjekte erhalten für die touristische Vermietung eine zusätzliche Identifikationsnummer, die im Grundbuch eingetragen werden muss. Vorgelegt werden muss neben dem Antragsformular eine Kopie der Vermietungslizenz, die Katasterreferenz und die CRU-/IDUFIR-Nummer. Ebenso wird das digitale Zertifikat benötigt.
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.

Was genau ist die „Cédula de habitabilidad“?

Die „Cédula de habitabilidad“, auf Deutsch Bewohnbarkeitsbescheinigung, ist ein Dokument, das bescheinigt, dass eine Wohnung, ein Geschäftsraum oder ein Wohngebäude die Mindestanforderungen an die Abmessungen, die Hygiene und die für die Unterbringung von Personen geeigneten Einrichtungen erfüllt. Es handelt sich um ein für den Bezug der Wohnung, des Geschäftsraumes oder des Wohngebäudes erforderliches Dokument, weshalb Versorgungsleistungen wie Wasser, Strom, Gas oder jedes andere Energie- oder Telekommunikationsprodukt nicht endgültig in Anspruch genommen werden können, wenn keine gültige Cédula de habitabilidad oder ein gleichwertiges Dokument vorhanden ist.

Arten der Cédula de habitabilidad:

  • Erstbezug:
    Wird ausgestellt, wenn Arbeiten an Neubauten, Erweiterungen, Umbauten und vollständigen oder teilweisen Renovierungen durchgeführt wurden, die mehr als 60 % der Verteilung, Konsolidierung, Restaurierung oder Nutzungsänderung betreffen.
  • Erneuerung:
    Wird ausgestellt, wenn die Cédula abgelaufen ist (Cédulas verfallen nach zehn Jahren) und keine der Voraussetzungen für die Beantragung einer Cédula für den Erstbezug vorliegen.
  • Carencia:
    Wird ausgestellt, wenn die Wohnung, das Grundstück oder das Wohngebäude über keine der vorherigen Bescheinigungen verfügt und nachgewiesen wird, dass das Gebäude vor dem 1. März 1987 fertiggestellt wurde, dass keine städtebaulichen Beeinträchtigungen vorliegen und dass seit diesem Datum keine Arbeiten oder Maßnahmen durchgeführt wurden, die im Konzept der Erstbelegungsbescheinigung für die Bewohnbarkeit aufgeführt sind.
  • Duplikat:
    Dieses kann beantragt werden, solange das Zertifikat nicht abgelaufen ist und keine Arbeiten oder Maßnahmen durchgeführt wurden, die im Kontext der Erstbezugsbescheinigung aufgeführt sind.

Ist eine Immobilie ohne Cédula wertlos?

Ganz klare Antwort – nein. Die Cédula de Habitabilidad, zu Deutsch Bewohnbarkeitsbescheinigung, ist ein Dokument, das für manche Dinge Voraussetzung und für andere Dinge hilfreich ist, aber man kann durchaus auch eine Immobilie erwerben oder besitzen, die über keine Cédula verfügt und trotzdem damit glücklich werden oder sein.

Eine aktuelle und gültige Cédula ist Voraussetzung für den Erstanschluss einer Immobilie an die öffentliche Strom- und Wasserversorgung, und ohne sie kann man eine Ferienvermietlizenz weder beantragen, noch umtragen, noch verlängern.

Wenn aber eine Immobilie, für die man sich interessiert, bereits an die öffentliche Strom- und Wasserversorgung angeschlossen ist und man die Immobilie auch nicht ferienvermieten möchte, dann ist die Cédula lediglich „hilfreich“ bei einem möglichen Wiederverkauf, zwingend notwendig ist sie jedoch nicht.

Vor diesem Hintergrund muss man immer die jeweilige Situation mit all ihren möglichen Konsequenzen prüfen und beurteilen, Pauschalaussagen helfen jedoch wenig und stiften lediglich Verwirrung.

Unser Team

Ulrich Bader

info@teewinot.com
+34 684 418 896

Claudia Bader

info@teewinot.com
+34 684 414 561

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