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Sie möchten Ihre Immobilie auf Mallorca verkaufen?

Informationen für Verkäufer

Sie besitzen bereits eine Immobilie auf Mallorca, möchten diese aber gerne verkaufen? Dann sind Sie bei uns richtig, denn der Verkauf einer Immobilie ist mehr als die Veröffentlichung eines Inserats.

Persönliche Betreuung, lokale Marktkenntnis und professionelle Vermarktung für Eigentümer im Osten Mallorcas.

Teewinot Real Estate begleitet Eigentümer persönlich durch den Verkaufsprozess – von der Vorbereitung und Positionierung Ihrer Immobilie bis zur Vermarktung und Verhandlung.

Fragen Sie ein persönliches Verkaufsgespräch bei uns an:

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Weniger Immobilien. Mehr Fokus.

„We don’t do more, we do less – better.”

Wir nehmen bewusst nicht beliebig viele Immobilien in unser Portfolio auf. Statt möglichst viele Objekte gleichzeitig zu betreuen, konzentrieren wir uns auf die Immobilien, die wir übernommen haben – und begleiten diese intensiv und individuell.

Für Sie bedeutet das:

  • Persönliche Ansprechpartner statt anonymer Betreuung
  • Kenntnis der Immobilie und ihrer Lage
  • Individuelle Positionierung statt Standardvermarktung
  • Professionelle Präsentation und aktive Vermarktung
  • Begleitung des Verkaufsprozesses von der Vorbereitung bis zum Abschluss

Warum Eigentümer mit Teewinot verkaufen

  • Persönliche Betreuung
    Bei Teewinot haben Sie persönliche Ansprechpartner, die Ihren Verkauf begleiten und Ihre Immobilie genau kennen.
  • Lokale Marktkenntnis
    Unser Schwerpunkt liegt im Osten Mallorcas. Wir kennen die unterschiedlichen Mikrolagen und die Besonderheiten des regionalen Immobilienmarktes.
  • Professionelle Vermarktung
    Wir positionieren Ihre Immobilie gezielt, präsentieren sie professionell und betreuen potenzielle Interessenten persönlich.
  • Strukturierter Verkaufsprozess
    Von den erforderlichen Unterlagen bis zur Koordination des Verkaufs behalten wir den gesamten Prozess im Blick.
  • Fachliche Partner
    Bei rechtlichen und steuerlichen Fragen arbeiten wir mit den jeweils erforderlichen Fachleuten zusammen.

Was ist Ihre Immobilie auf Mallorca wert?

Eine fundierte Bewertung ist der erste Schritt zu einem erfolgreichen Verkauf.

Bevor eine Immobilie professionell vermarktet wird, sollte klar sein, wo sie am Markt richtig positioniert werden kann. Für die Vorbereitung Ihrer Immobilienbewertung benötigen wir zunächst möglichst vollständige Informationen über Ihre Immobilie. Dabei interessieren uns unter anderem:

  • Lage und Ort
  • Immobilientyp
  • Größe von Grundstück und Gebäuden
  • Ausstattung und Zustand
  • Vorhandene Unterlagen
  • Besondere Merkmale Ihrer Immobilie
  • Ihr geplanter Verkaufszeitpunkt

Für eine konkrete, monetäre Bewertung vereinbaren wir anschließend einen Termin vor Ort. Dabei können wir die relevanten Details Ihrer Immobilie aufnehmen und in die Bewertung einfließen lassen. Anschließend erhalten Sie eine schriftliche Bewertung mit den relevanten Parametern übersichtlich für Sie aufbereitet.


Immobilienbewertung anfragen:

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Ihr Immobilienverkauf – Schritt für Schritt

01 – Kennenlernen

Wir sprechen mit Ihnen über Ihre Immobilie und Ihre persönlichen Verkaufsziele.

02 – Einschätzung

Wir analysieren Ihre Immobilie, ihre Lage und die relevanten Marktbedingungen.

03 – Positionierung

Wir entwickeln die passende Strategie für die Vermarktung Ihrer Immobilie.

04 – Vermarktung

Ihre Immobilie wird professionell präsentiert und potenzielle Interessenten werden umfassend betreut.

05 – Verhandlung & Abschluss

Vom ersten Verhandlungsgespräch bis zum erfolgreichen Verkaufsabschluss sind wir an Ihrer Seite.

Wir denken nicht nur an die Vermarktung.

Wir behalten den gesamten Verkaufsprozess im Blick.

Ein Immobilienverkauf endet nicht mit einem guten Exposé. Deshalb betrachten wir neben dem Marketing auch die weiteren Schritte, die für einen geordneten Verkaufsprozess relevant sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Prüfung der relevanten Verkaufsunterlagen
  • Begleitung und Prüfung des Vorvertrags
  • Abstimmung mit juristischen Partnern und Notaren
  • Vorbereitung des Notartermins
  • Koordination der weiteren Schritte im Verkaufsprozess

So soll Ihre Immobilie nicht nur professionell vermarktet werden, sondern auch bestmöglich auf den weiteren Verkaufsprozess vorbereitet sein.

Welche Unterlagen werden für den Verkauf benötigt?

Je nach Immobilie können unter anderem folgende Unterlagen relevant sein:

  • Notarielle Eigentumsurkunde (Escritura)
  • Grundbuchauszug (Nota Registral)
  • Katasterauszug (Nota Catastral)
  • Baugenehmigung (Licencia de Obra)
  • Bauabnahme (Final de Obra)
  • Nachweis über die Bezahlung der Grundsteuer (IBI) und der Müllgebühr (Basura)
  • Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cédula de Habitabilidad)
  • Versorgungsverträge und gegebenenfalls Brunnengenehmigungen
  • Energieeffizienzzertifikat (CEE)
  • Gebäudeausweis (IEE/ITE)
  • Baupläne und Grundrisse
  • Inventarliste, falls definierte Einrichtungsgegenstände mitverkauft werden
    Es bietet sich an, hierzu ein Fotoinventarverzeichnis zu erstellen, um Missverständnisse auszuschließen.

Fehlen Unterlagen oder müssen Informationen aktualisiert werden, können wir gemeinsam klären, was für einen ordnungsgemäßen Verkauf erforderlich ist.

Steuerliche Aspekte beim Verkauf einer Immobilie

Beim Verkauf einer Immobilie auf Mallorca können unterschiedliche steuerliche Aspekte relevant sein – abhängig unter anderem davon, ob Sie Resident, Nicht-Resident oder eine Gesellschaft sind. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Punkte zusammengestellt. Wichtig: Die steuerlichen Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung.

1. Gewinnbesteuerung für Nicht-Residenten
  • Wer? Nicht-Residenten
  • Höhe: 19 % des Verkaufsgewinns (Differenz zwischen Verkaufserlös und Anschaffungskosten; Anrechnung von getätigten Investitionen und getragenen Kosten möglich)
  • Anwendungsgebiet: Wenn der Verkäufer keinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien hat, muss der Käufer 3 % des Kaufpreises als Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer des Verkäufers einbehalten und an die Steuerbehörden zahlen. Dies erfolgt normalerweise gleich beim Beurkundungstermin des notariellen Kaufvertrags und wird dort vom Rechtsanwalt oder Steuerberater des Käufers erledigt. Sinn und Zweck dieser gesetzlichen Regelung ist schlicht, dass das spanische Finanzamt so zu vermeiden versucht, dass Nicht-Residenten ihre Immobilie verkaufen und Spanien ohne Bezahlung der gesetzlichen Steuern verlassen. Ist die Summe dieser 3 % höher als der Verkaufsgewinn des Verkäufers, hat er Erstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt, ist der Verkaufsgewinn höher, muss der Differenzbetrag nachträglich beglichen werden. Innerhalb von 4 Monaten nach dem notariellen Verkaufstermin muss eine Gewinnsteuererklärung abgegeben werden.
2. Gewinnbesteuerung für Residenten
  • Wer? Residenten
  • Der Gewinn unterliegt dem progressiven Satz der Kapitalertragssteuer.
  • Höhe: 19 % – 28 % des Verkaufsgewinns (Differenz zwischen Verkaufserlös und Anschaffungskosten; Anrechnung von getätigten Investitionen und getragenen Kosten möglich)
    • < 6.000 € = 19 %
    • 6.001 € bis 50.000 € = 21 %
    • 50.001 € – 200.000 € = 23 %
    • 200.001 € – 300.000 € = 27 %
    • > 300.001 € = 28 % (maximale Steuer auf den restlichen Gewinn)
  • Anwendungsgebiet: Ist der Verkäufer Resident, ist keine Abschlagszahlung durch den Käufer notwendig.
  • Residenten sind von der Steuer befreit, wenn sie ihren Hauptwohnsitz verkaufen und einen neuen Hauptwohnsitz erwerben. Sie können innerhalb von zwei Jahren vor und nach dem Verkauf von der Zahlung der Gewinnsteuer befreit werden (nur Hauptwohnsitz, nicht Zweitwohnsitz).
  • Die Steuererklärung und Besteuerung des Gewinns erfolgt in der Einkommensteuererklärung des Jahres des Verkaufs, die bis zum 30. Juni des Folgejahres einzureichen ist.
3. Gewinnbesteuerung für Gesellschaften
  • Anwendungsgebiet: Ist der Verkäufer eine spanische Gesellschaft (z.B. eine S.L.), ist die Gewinnbesteuerung anzuwenden auf die Differenz zwischen Verkaufserlös und Buchwert.
  • Wer? Juristische Personen, wie z.B. eine S.L.
  • Höhe: 25 % Körperschaftssteuer
4. Gemeindliche Wertzuwachssteuer (Plusvalía Municipal)
  • Besteuert die Wertsteigerung des Grundstücks seit dem letzten Eigentumswechsel.
  • Berechnet durch die Stadtverwaltung (Ayuntamiento) anhand von:
    • Katasterwert
    • Anzahl der Jahre im Besitz (max. 20 Jahre)
    • Gemeinde-eigener Steuersatz (auf Mallorca meist zwischen 15 und 30 % der Bodenwertsteigerung)
  • Diese Steuer zahlt grundsätzlich der Verkäufer bzw. Eigentümer, es sei denn, der Vertrag legt anderes fest.
  • Wer? Alle Eigentümer, d.h. Residenten, Nicht-Residenten und Gesellschaften.

Persönliche Ansprechpartner

Ulrich Bader

info@teewinot.com
+34 684 418 896

Claudia Bader

info@teewinot.com
+34 684 414 561

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