Sie besitzen bereits eine Immobilie auf Mallorca, möchten diese aber gerne verkaufen? Dann sind Sie bei uns richtig.
Persönliche Betreuung, lokale Marktkenntnis und professionelle Vermarktung für Eigentümer im Osten Mallorcas.
Teewinot Real Estate begleitet Eigentümer persönlich durch den Verkaufsprozess – von der Vorbereitung und Positionierung Ihrer Immobilie bis zur Vermarktung und Verhandlung. Fragen Sie ein persönliches Verkaufsgespräch bei uns an:
Warum Eigentümer mit Teewinot verkaufen
- Persönliche Betreuung
Bei Teewinot haben Sie persönliche Ansprechpartner, die Ihren Verkauf begleiten. - Lokale Marktkenntnis
Wir kennen den Immobilienmarkt und die unterschiedlichen Mikrolagen im Osten Mallorcas. - Professionelle Vermarktung
Ihre Immobilie wird gezielt positioniert und professionell präsentiert. - Strukturierter Verkaufsprozess
Von den erforderlichen Unterlagen bis zur Koordination des Verkaufs behalten wir den Prozess im Blick. - Fachliche Partner
Bei rechtlichen und steuerlichen Fragen arbeiten wir mit den jeweils erforderlichen Fachleuten zusammen.
Weniger Immobilien. Mehr Fokus.
Unser Grundprinzip lautet: „We don’t do more, we do less – better.” Wir nehmen somit nicht beliebig viele Objekte in unser Portfolio auf, sondern wir kümmern uns um die uns anvertrauten Immobilien ganz besonders intensiv und machen sie fit für den Verkauf. Dabei folgt unser Verkaufsprozess fünf definierten Schritten:
- Kennenlernen
Wir sprechen mit Ihnen über Ihre Immobilie und Ihre persönlichen Verkaufsziele. - Einschätzung
Wir analysieren Immobilie, deren Lage und die relevanten Marktbedingungen. - Positionierung
Wir entwickeln die passende Vermarktungsstrategie. - Vermarktung
Ihre Immobilie wird professionell präsentiert und Interessenten werden umfassend betreut. - Verhandlung & Abschluss
Wir begleiten Sie durch die Verhandlungen und den weiteren Verkaufsprozess.
Immobilienbewertung
Eine professionelle Immobilienbewertung ist für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie unerlässlich. Um diese vorzubereiten, lassen Sie uns bitte zunächst nachfolgende Informationen möglichst vollständig zukommen:
Um eine konkrete, d.h. monetäre Bewertung Ihrer Immobilie vorzunehmen, vereinbaren wir mit Ihnen selbstverständlich einen Termin vor Ort, um alle relevanten Details verstehen, aufnehmen und in die Bewertung einfließen lassen zu können. Anschließend erhalten Sie von uns eine schriftliche Bewertung, in der alle relevanten Parameter übersichtlich für Sie aufgelistet sind.
Verkauf mit Blick auf den gesamten Prozess
Bei der Vermaktung und dem Verkauf Ihrer Immobilie haben wir den Blick nicht nur auf einem geeigneten Marketing-Mix, sondern auf dem gesamten Prozess. Dies beinhaltet insbesondere auch juritische und steuerliche Aspekte. Das bedeutet für Sie, dass wir u.a. auch
- alle relevanten Unterlagen prüfen
- den Entwurf des Vorvertrags für Sie begleiten und prüfen
- uns mit juristischen Partnern und Notaren abstimmen und
- den Notartermin für Sie vorbereiten
Die Verkaufsunterlagen, nach denen wir Sie fragen und die wir ggf. auch für Sie besorgen oder erstellen, sind für einen ordnungsgemäßen Ablauf eines Verkaufes unerlässlich.
Notwendige Unterlagen
- Notarielle Eigentumsurkunde (Escritura)
- Grundbuchauszug (Nota Registral)
- Katasterauszug (Nota Catastral)
- Baugenehmigung (Licencia de Obra) und Bauabnahme (Final de Obra)
- Nachweis über die Bezahlung der Grundsteuer (IBI) und der Müllgebühr (Basura)
- Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cédula de Habitabilidad)
- Falls zutreffend: Versorgungsverträge Wasser (alternativ Brunnengenehmigungen), Strom, Telefon, Internet
- Energiezertifikat (CEE)
- Gebäudeausweis (IEE/ITE)
- Baupläne, Grundrisse
- Inventarliste, falls definierte Einrichtungsgegenstände mitverkauft werden
Es bietet sich an, hierzu ein Fotoinventarverzeichnis zu erstellen, um Missverständnisse auszuschließen.
Nicht zuletzt sind auch die steuerlichen Aspekte eines Verkaufes relevant, und es ist wichtig, sich mit diesem Thema vor einem Verkauf vertraut zu machen.
Steuern beim Verkauf einer Immobilie
- Gewinnbesteuerung für Nicht-Residenten
- Wer? Nicht-Residenten
- Höhe: 19 % des Verkaufsgewinns (Differenz zwischen Verkaufserlös und Anschaffungskosten; Anrechnung von getätigten Investitionen und getragenen Kosten möglich)
- Anwendungsgebiet: Wenn der Verkäufer keinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien hat, muss der Käufer 3 % des Kaufpreises als Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer des Verkäufers einbehalten und an die Steuerbehörden zahlen. Dies erfolgt normalerweise gleich beim Beurkundungstermin des notariellen Kaufvertrags und wird dort vom Rechtsanwalt oder Steuerberater des Käufers erledigt. Sinn und Zweck dieser gesetzlichen Regelung ist schlicht, dass das spanische Finanzamt so zu vermeiden versucht, dass Nicht-Residenten ihre Immobilie verkaufen und Spanien ohne Bezahlung der gesetzlichen Steuern verlassen. Ist die Summe dieser 3 % höher als der Verkaufsgewinn des Verkäufers, hat er Erstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt, ist der Verkaufsgewinn höher, muss der Differenzbetrag nachträglich beglichen werden. Innerhalb von 4 Monaten nach dem notariellen Verkaufstermin muss eine Gewinnsteuererklärung abgegeben werden.
- Gewinnbesteuerung für Residenten
- Wer? Residenten
- Der Gewinn unterliegt dem progressiven Satz der Kapitalertragssteuer.
- Höhe: 19 % – 28 % des Verkaufsgewinns (Differenz zwischen Verkaufserlös und Anschaffungskosten; Anrechnung von getätigten Investitionen und getragenen Kosten möglich)
- < 6.000 € = 19 %
- 6.001 € bis 50.000 € = 21 %
- 50.001 € – 200.000 € = 23 %
- 200.001 € – 300.000 € = 27 %
- > 300.001 € = 28 % (maximale Steuer auf den restlichen Gewinn)
- Anwendungsgebiet: Ist der Verkäufer Resident, ist keine Abschlagszahlung durch den Käufer notwendig.
- Residenten sind von der Steuer befreit, wenn sie ihren Hauptwohnsitz verkaufen und einen neuen Hauptwohnsitz erwerben. Sie können innerhalb von zwei Jahren vor und nach dem Verkauf von der Zahlung der Gewinnsteuer befreit werden (nur Hauptwohnsitz, nicht Zweitwohnsitz).
- Die Steuererklärung und Besteuerung des Gewinns erfolgt in der Einkommensteuererklärung des Jahres des Verkaufs, die bis zum 30. Juni des Folgejahres einzureichen ist.
- Gewinnbesteuerung für Gesellschaften
- Anwendungsgebiet: Ist der Verkäufer eine spanische Gesellschaft (z.B. eine S.L.), ist die Gewinnbesteuerung anzuwenden auf die Differenz zwischen Verkaufserlös und Buchwert.
- Wer? Juristische Personen, wie z.B. eine S.L.
- Höhe: 25 % Körperschaftssteuer
- Wertzuwachssteuer (Plusvalía Municipal)
- Besteuert die Wertsteigerung des Grundstücks seit dem letzten Eigentumswechsel.
- Berechnet durch die Stadtverwaltung (Ayuntamiento) anhand von:
- Katasterwert
- Anzahl der Jahre im Besitz (max. 20 Jahre)
- Gemeinde-eigener Steuersatz (auf Mallorca meist zwischen 15 und 30 % der Bodenwertsteigerung)
- Diese Steuer zahlt grundsätzlich der Verkäufer bzw. Eigentümer, es sei denn, der Vertrag legt anderes fest.
- Wer? Alle Eigentümer, d.h. Residenten, Nicht-Residenten und Gesellschaften.