Übersicht Kaufnebenkosten
- Grunderwerbssteuer (ITP), Erwerb von Bestandsimmobilien
Höhe: zwischen 8% und 13% vom Kaufpreis, progressiv gestaffelt- < 400.000 €: 8%
- 400.001 – 600.000 €: 9%
- 600.001 – 1.000.000 €: 10%
- 1.000.001 – 2.000.000 €: 12%
- > 2.000.001 €: 13%
- Eine Finca mit einem Kaufpreis von z.B. 1.200.000 € staffelt sich demnach wie folgt:
- 400.000 € zu 8% = 32.000 €
- 200.000 € zu 9% = 18.000 €
- 400.000 € zu 10% = 40.000 €
- 200.000 € zu 12% = 24.000 €
- Total: 9,5% bzw. 114.000 €
- Mehrwertsteuer (IVA), nur bei Neubau- oder umfassend sanierten Wohnimmobilien (Erstbezug)
Höhe: 10% vom Kaufpreis - Stempelsteuer (AJD), nur beim Anfall von MwSt. (Neubauimmobilien)
Höhe: 1,5% vom Kaufpreis - Anwaltskosten
Höhe: 1% vom Kaufpreis zzgl. 21% MwSt. - Notarkosten
Höhe: 0,1% – 0,3% vom Kaufpreis, mind. ca. 1.000 € - Grundbuchamt
Höhe: 0,1% – 0,2% vom Kaufpreis, mind. ca. 700 € - Gesamt: ca. 10-14% vom Kaufpreis
- Die Maklerprovision (zwischen 5% und 7%) zahlt in Spanien der Verkäufer
Laufende Steuern für (künftige) Eigentümer
- Grundsteuer (IBI)
- gültig für jede Art von Wohnimmobilie
- Basis: Katasterwert
- für urbane Liegenschaften: zwischen 0,4% und 1,1% (je nach Gemeinde)
- für ländliche Liegenschaften: zwischen 0,3% und 0,9% (je nach Gemeinde)
- Abfallgebühr (Basura)
- gültig für jede Art von Wohnimmobilie
- ca. 100 € bis 300 € je nach Immobilie und Gemeinde
- Nicht-Residenten-Steuer (IRNR)
- Anwendungsgebiet: Wer Immobilieneigentum auf Mallorca erwirbt und dieses nicht vermietet, dem unterstellt der Staat eine “fiktive Nutzung”, die besteuert wird.
- Wer? Nicht-residenter Eigentümer
- Höhe: 1,1% oder 2% des Katasterwertes als Bemessungsgrundlage, darauf 19% Steuer für EU/EWR-Residenten bzw. 24% für Nicht-EU-Residenten
- 1,1%: Überprüfung bzw. Anpassung des Katasterwertes innerhalb der letzten 10 Jahre
2%: Ohne aktuelle Anpassung des Katasterwertes (> 10 Jahre)
- Vermögenssteuer:
- Anwendungsgebiet:
Für spanische Residenten gilt die Steuer für das weltweite Vermögen.
Für Nicht-Residenten gilt nur das spanische Vermögen (Immobilienbesitz in Spanien und Anteile an spanischen Gesellschaften). - Wer? Eigentümer
- Höhe: ab 700.000,00 Euro Vermögenswert
- Progressiv gestaffelt, 0,2% bis max. 3,45% p.a.
- Anwendungsgebiet:
Laufende Steuern für Langzeitvermietung und Ferienvermietung
- Einkommensteuer (IRNR)
- Wer? Nicht-residente Eigentümer
- Höhe: 19% der Netto-Mieteinnahmen für EU-Residenten bzw. 24% für Nicht-EU-Residenten
- Einkommensteuer (IRPF)
- Wer? Residente Eigentümer mit Hauptwohnsitz in Spanien
- Höhe: Bemessungsgrundlage ist 40% der Netto-Mieteinnahme
- Umsatzsteuer:
- Wer? Touristische Ferienvermieter
- Höhe: 25% auf den Gewinn