Übersicht Kaufnebenkosten
- Grunderwerbssteuer (ITP), Erwerb von Bestandsimmobilien
Höhe: zwischen 8 % und 13 % vom Kaufpreis, progressiv gestaffelt- < 400.000 €: 8 %
- 400.001 – 600.000 €: 9 %
- 600.001 – 1.000.000 €: 10 %
- 1.000.001 – 2.000.000 €: 12 %
- > 2.000.001 €: 13 %
- Eine Finca mit einem Kaufpreis von z.B. 1.200.000 € staffelt sich demnach wie folgt:
- 400.000 € zu 8 % = 32.000 €
- 200.000 € zu 9 % = 18.000 €
- 400.000 € zu 10 % = 40.000 €
- 200.000 € zu 12 % = 24.000 €
- Total: 9,5 % bzw. 114.000 €
- Mehrwertsteuer (IVA), nur bei Neubau- oder umfassend sanierten Wohnimmobilien (Erstbezug)
Höhe: 10 % vom Kaufpreis - Stempelsteuer (AJD), nur beim Anfall von MwSt. (Neubauimmobilien)
Höhe: 1,5 % vom Kaufpreis - Anwaltskosten
Höhe: ca. 1 % vom Kaufpreis zzgl. 21 % MwSt. - Notarkosten
Höhe: ca. 0,1 % – 0,3 % vom Kaufpreis
Die Notarkosten richten sich nach dem Kaufpreis der Immobilie und steigen gestaffelt mit dem Wert.
Bei den angegebenen Werte handelt es sich um Richtwerte – abhängig vom Umfang der Urkunde, Seitenanzahl, Anzahl der Parteien usw.- < 100.000 €: ca. 600 € – 800 €
- 100.000 € – 300.000 €: ca. 800 € – 1.000 €
- 300.000 € – 500.000 €: ca. 1.000 € – 1.300 €
- 500.000 € – 1. Mio. €: ca. 1.300 € – 1.800 €
- > 1. Mio. €: ca. > 1.800 €
- Grundbuchamt
Höhe: 0,1 % – 0,2 % vom Kaufpreis, mind. ca. 700 € - Gesamt: ca. 10-14 % vom Kaufpreis
- Die Maklerprovision (zwischen 5 % und 7 %) zahlt in Spanien der Verkäufer
Laufende Steuern für (künftige) Eigentümer
- Grundsteuer (IBI)
- gültig für jede Art von Wohnimmobilie
- Basis: Katasterwert
- für urbane Liegenschaften: zwischen 0,4 % und 1,1 % (je nach Gemeinde)
- für ländliche Liegenschaften: zwischen 0,3 % und 0,9 % (je nach Gemeinde)
- Abfallgebühr (Basura)
- gültig für jede Art von Wohnimmobilie
- ca. 100 € bis 300 € je nach Immobilie und Gemeinde
- Nicht-Residenten-Steuer (IRNR)
- Anwendungsgebiet: Wer Immobilieneigentum auf Mallorca erwirbt und dieses nicht vermietet, dem unterstellt der Staat eine „fiktive Mieteinnahme“, die besteuert wird.
- Wer? Nicht-residenter Eigentümer
- Höhe: 1,1 % oder 2 % des Katasterwertes als Bemessungsgrundlage, darauf 19 % Steuer für EU/EWR-Residenten bzw. 24 % für Nicht-EU-Residenten
- 1,1 %: Überprüfung bzw. Anpassung des Katasterwertes innerhalb der letzten 10 Jahre
2 %: Ohne aktuelle Anpassung des Katasterwertes (> 10 Jahre)
- Vermögenssteuer:
- Anwendungsgebiet:
Für spanische Residenten gilt die Steuer für das weltweite Vermögen.
Für Nicht-Residenten gilt nur das spanische Vermögen (Immobilienbesitz, Bankguthaben, Wertpapiere in Spanien und Anteile an spanischen Gesellschaften). - Wer? Eigentümer
- Höhe: ab 3.000.000,00 Euro Vermögenswert (gültig ab dem 01. Januar 2024, davor ab 700.000,00 €)
- Progressiv gestaffelt, 0,28 % bis max. 3,45 % p.a.
- Anwendungsgebiet:
Laufende Steuern für Langzeitvermietung und Ferienvermietung
- Einkommensteuer (IRNR)
- Wer? Nicht-residente Eigentümer
- Höhe: 19 % der Netto-Mieteinnahmen für EU-Residenten (nach Abzug erlaubter Kosten: Instandhaltung, Zinsen, IBI, Versicherungen usw.) bzw. 24 % der Brutto-Mieteinnahmen für Nicht-EU-Residenten (keine Kostenabzüge möglich)
- Einkommensteuer (IRPF)
- Wer? Residente Eigentümer mit Hauptwohnsitz in Spanien
- Höhe: Bemessungsgrundlage ist 40 % der Netto-Mieteinnahme
- Umsatzsteuer:
- Wer? Touristische Ferienvermieter
- Höhe: 25 % auf den Gewinn