Seit Dezember 2024 gibt es eine neue Verordnung, die Eigentümer von Ferienimmobilien dazu verpflichtet, ihre Immobilie, welche über eine Lizenz zur touristischen Vermietung (Ferienvermietung) verfügt, bei einem sogenannten Einheitsregister einzutragen. Dadurch erhält man eine spezielle Registernummer, die an die Firmen, die das Objekt vermarkten, weitergeleitet werden muss. Alle Vermietobjekte erhalten für die touristische Vermietung eine zusätzliche Identifikationsnummer, die im Grundbuch eingetragen werden muss. Vorgelegt werden muss neben dem Antragsformular eine Kopie der Vermietungslizenz, die Katasterreferenz und die CRU-/IDUFIR-Nummer. Ebenso wird das digitale Zertifikat benötigt.
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.