Der Kauf einer Immobilie auf Mallorca ist für viele Menschen ein lang gehegter Traum. Ob mediterrane Finca, charmantes Dorfhaus, moderne Villa oder Apartment am Meer – damit aus diesem Traum eine gute Entscheidung wird, sollten Sie neben dem Kaufpreis auch die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen kennen.
Welche Kaufnebenkosten entstehen beim Immobilienkauf auf Mallorca? Welche Steuern fallen für Eigentümer an? Und was sollten Sie beachten, wenn Sie Ihre Immobilie langfristig oder als Ferienunterkunft vermieten möchten?
Auf dieser Seite haben wir wichtige Informationen rund um den Immobilienkauf auf Mallorca für Sie zusammengestellt. Sie erhalten einen Überblick über die wichtigsten Erwerbsnebenkosten, laufenden Steuern und steuerlichen Besonderheiten für Residenten und Nicht-Residenten.
Unser Anspruch ist es, Ihnen Orientierung und Transparenz zu bieten. Denn jede Immobilie und jede persönliche Situation ist anders. Teewinot Real Estate Mallorca begleitet Sie mit lokaler Marktkenntnis und persönlicher Beratung auf Ihrem Weg zur passenden Immobilie – damit Sie gut informiert und mit einem sicheren Gefühl entscheiden können.
Übersicht Kaufnebenkosten
- Grunderwerbssteuer (ITP), Erwerb von Bestandsimmobilien
Höhe: zwischen 8 % und 13 % vom Kaufpreis, progressiv gestaffelt- < 400.000 €: 8 %
- 400.001 – 600.000 €: 9 %
- 600.001 – 1.000.000 €: 10 %
- 1.000.001 – 2.000.000 €: 12 %
- > 2.000.001 €: 13 %
- Eine Finca mit einem Kaufpreis von z.B. 1.200.000 € staffelt sich demnach wie folgt:
- 400.000 € zu 8 % = 32.000 €
- 200.000 € zu 9 % = 18.000 €
- 400.000 € zu 10 % = 40.000 €
- 200.000 € zu 12 % = 24.000 €
- Total: 9,5 % bzw. 114.000 €
- Mehrwertsteuer (IVA), nur bei Neubau- oder umfassend sanierten Wohnimmobilien (Erstbezug)
Höhe: 10 % vom Kaufpreis - Stempelsteuer (AJD), nur beim Anfall von MwSt. (Neubauimmobilien)
Höhe: 1,5 % vom Kaufpreis - Anwaltskosten
Höhe: ca. 1 % vom Kaufpreis zzgl. 21 % MwSt. - Notarkosten
Höhe: ca. 0,1 % – 0,3 % vom Kaufpreis
Die Notarkosten richten sich nach dem Kaufpreis der Immobilie und steigen gestaffelt mit dem Wert.
Bei den angegebenen Werte handelt es sich um Richtwerte – abhängig vom Umfang der Urkunde, Seitenanzahl, Anzahl der Parteien usw.- < 100.000 €: ca. 600 € – 800 €
- 100.000 € – 300.000 €: ca. 800 € – 1.000 €
- 300.000 € – 500.000 €: ca. 1.000 € – 1.300 €
- 500.000 € – 1. Mio. €: ca. 1.300 € – 1.800 €
- > 1. Mio. €: ca. > 1.800 €
- Grundbuchamt
Höhe: 0,1 % – 0,2 % vom Kaufpreis, mind. ca. 700 € - Gesamt: ca. 10-14 % vom Kaufpreis
- Die Maklerprovision (zwischen 5 % und 7 %) zahlt in Spanien der Verkäufer
Laufende Steuern für (künftige) Eigentümer
- Grundsteuer (IBI)
- gültig für jede Art von Wohnimmobilie
- Basis: Katasterwert
- für urbane Liegenschaften: zwischen 0,4 % und 1,1 % (je nach Gemeinde)
- für ländliche Liegenschaften: zwischen 0,3 % und 0,9 % (je nach Gemeinde)
- Abfallgebühr (Basura)
- gültig für jede Art von Wohnimmobilie
- ca. 100 € bis 300 € je nach Immobilie und Gemeinde
- Nicht-Residenten-Steuer (IRNR)
- Anwendungsgebiet: Wer Immobilieneigentum auf Mallorca erwirbt und dieses nicht vermietet, dem unterstellt der Staat eine „fiktive Mieteinnahme“, die besteuert wird.
- Wer? Nicht-residenter Eigentümer
- Höhe: 1,1 % oder 2 % des Katasterwertes als Bemessungsgrundlage, darauf 19 % Steuer für EU/EWR-Residenten bzw. 24 % für Nicht-EU-Residenten
- 1,1 %: Überprüfung bzw. Anpassung des Katasterwertes innerhalb der letzten 10 Jahre
2 %: Ohne aktuelle Anpassung des Katasterwertes (> 10 Jahre)
- Vermögenssteuer:
- Anwendungsgebiet:
Für spanische Residenten gilt die Steuer für das weltweite Vermögen.
Für Nicht-Residenten gilt nur das spanische Vermögen (Immobilienbesitz, Bankguthaben, Wertpapiere in Spanien und Anteile an spanischen Gesellschaften). - Wer? Eigentümer
- Höhe: ab 3.000.000,00 Euro Vermögenswert (gültig ab dem 01. Januar 2024, davor ab 700.000,00 €)
- Progressiv gestaffelt, 0,28 % bis max. 3,45 % p.a.
- Anwendungsgebiet:
Laufende Steuern für Langzeitvermietung und Ferienvermietung
- Einkommensteuer (IRNR)
- Wer? Nicht-residente Eigentümer
- Höhe: 19 % der Netto-Mieteinnahmen für EU-Residenten (nach Abzug erlaubter Kosten: Instandhaltung, Zinsen, IBI, Versicherungen usw.) bzw. 24 % der Brutto-Mieteinnahmen für Nicht-EU-Residenten (keine Kostenabzüge möglich)
- Einkommensteuer (IRPF)
- Wer? Residente Eigentümer mit Hauptwohnsitz in Spanien
- Höhe: Bemessungsgrundlage ist 40 % der Netto-Mieteinnahme
- Umsatzsteuer:
- Wer? Touristische Ferienvermieter
- Höhe: 25 % auf den Gewinn